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Ratgeber · Abmeldung

Auto abmelden: welche Unterlagen Sie brauchen, was es kostet und wie es online geht

Die Abmeldung heißt amtlich Außerbetriebsetzung. Sie ist der einfachste Zulassungsvorgang und der einzige, der auch für fremde Fahrzeuge ohne Vollmacht auskommt. Welche Unterlagen Sie am Schalter und online brauchen, wie sich die Kosten zusammensetzen und was nach der Abmeldung mit Steuer und Versicherung geschieht.

5 Min. Lesezeit Stand: September 2026
Das Wichtigste in Kürze
  • Vor Ort: Zulassungsbescheinigung Teil I und beide Kennzeichenschilder. Wer alles vorlegt, gilt als bevollmächtigt.
  • Online: Kennzeichen und die Sicherheitscodes von Fahrzeugschein und Plaketten. Keine Vollmacht, keine Identifizierung.
  • Die amtliche Gebühr ist Ländersache und kann je Zulassungsbehörde verschieden hoch sein.
  • Die Behörde meldet die Abmeldung an Versicherer und Kfz-Steuerverwaltung.

Welche Unterlagen Sie brauchen

Was Sie vorlegen oder eingeben müssen, hängt davon ab, ob Sie am Schalter oder online abmelden.

Am SchalterOnline
FahrzeugscheinZulassungsbescheinigung Teil I vorlegenSicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I eingeben
Kennzeichenbeide Schilder zur Entstempelung vorlegenKennzeichen und Sicherheitscodes beider Stempelplaketten eingeben
Fahrzeugbriefnur bei Verwertung (Einziehung)nur bei Verwertung: Sicherheitscode, danach Teil I und II an die Behörde senden
Verwertungsnachweisvorlegen, wenn das Fahrzeug verschrottet wurdeAusstellungsdatum und Betriebsnummer des Demontagebetriebs eingeben
Vollmachtnicht nötig, wenn alle Unterlagen vorliegennicht nötig

Rechtsgrundlagen sind § 16 FZV für den Schalter und § 24 FZV für die Online-Abmeldung. Nach § 16 Abs. 1 gilt als bevollmächtigt, wer alle Unterlagen und die Schilder vorlegt. Online wird nach § 24 Abs. 4 auf die Identifizierung verzichtet, wenn die Codes von Plaketten und Fahrzeugschein erfasst sind. Manche Behörden verlangen am Schalter zusätzlich einen Ausweis; fragen Sie im Zweifel nach.

Bei Wechselkennzeichen braucht es zusätzlich die Plakette des gemeinsamen Kennzeichenteils, wenn mit dem Kennzeichen kein weiteres Fahrzeug zugelassen bleibt.

Was die Abmeldung kostet

Die Kosten bestehen aus der amtlichen Gebühr und, wenn Sie einen Dienstleister beauftragen, dessen Entgelt.

  • Amtliche Gebühr: Die Kosten hängen nach Angaben des KBA von der Gebührenerhebung der Zulassungsbehörde ab. Die Höhe kann deshalb je Zulassungsbehörde abweichen. Das Bundesverkehrsministerium nennt die Online-Kosten im Vergleich zum Termin vor Ort deutlich abgesenkt.
  • Kennzeichenreservierung: Wer das Kennzeichen für eine spätere Wiederzulassung behalten will, kann es bis zu zwölf Monate reservieren (§ 16 Abs. 1 FZV). Ob dafür eine Gebühr anfällt, regelt die Behörde.
  • Dienstleister: Bei einem Zulassungsdienst kommen Honorar und gegebenenfalls Fahrtkosten dazu, bei einer Software das Entgelt je Vorgang.

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So läuft die Abmeldung online

  1. Fahrzeug abstellen. Stellen Sie das Fahrzeug auf privatem Grund ab. Nach dem Freilegen der Plaketten darf es nicht mehr fahren.
  2. Sicherheitscodes freilegen. Code auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I und die Codes beider Stempelplaketten freilegen; bei Verwertung auch den Code des Fahrzeugbriefs.
  3. Antrag stellen. Kennzeichen und Codes eingeben, auf Wunsch das Kennzeichen für bis zu zwölf Monate reservieren und bei Verwertung Datum des Verwertungsnachweises und Betriebsnummer angeben.
  4. Bescheid sichern. Nach der automatisierten Entscheidung den Bescheid herunterladen und aufbewahren. Die Behörde informiert Versicherer und Kfz-Steuerverwaltung.

Liegen alle Voraussetzungen vor, setzt die Behörde das Fahrzeug automatisiert außer Betrieb (§ 25 FZV). Den Bescheid stellt das Portal zum Abruf bereit. Kann die Prüfung nicht maschinell erfolgen, entscheidet die Behörde selbst; die Abmeldung wird dann am Tag der Absendung des schriftlichen Bescheids wirksam.

Was nach der Abmeldung mit Steuer und Versicherung passiert

  • Kfz-Steuer: Die Steuerpflicht dauert, solange das Fahrzeug zugelassen ist, mindestens einen Monat (§ 5 KraftStG). Die Zulassungsbehörde teilt die Abmeldung den für die Kfz-Steuer zuständigen Finanzbehörden mit (§ 63 FZV). Sie müssen die Abmeldung dort nicht selbst melden.
  • Versicherung: Die Behörde übermittelt dem Versicherer die Daten aus Anlass der Außerbetriebsetzung (§ 62 Abs. 2 FZV). Was mit dem Vertrag geschieht, etwa ob er endet oder ruht, regeln Ihre Versicherungsbedingungen. Fragen Sie im Zweifel beim Versicherer nach.
  • Kennzeichen: Nach der Abmeldung sind die Schilder ungestempelt. Das Fahrzeug darf nicht mehr im öffentlichen Verkehr betrieben werden.

Sonderfall Verschrottung: Abmeldung mit Verwertungsnachweis

Wird ein Pkw, ein leichtes Nutzfahrzeug oder ein vergleichbares Fahrzeug einer anerkannten Annahmestelle oder einem Demontagebetrieb überlassen, stellt dieser einen Verwertungsnachweis aus. Halter oder Eigentümer müssen das Fahrzeug dann unverzüglich außer Betrieb setzen lassen und Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief abgeben (§ 17 FZV).

Online ersetzen zwei Angaben die Vorlage des Nachweises: das Ausstellungsdatum und die Betriebsnummer des Demontagebetriebs. Dazu kommt der Sicherheitscode des Fahrzeugbriefs. Beide Zulassungsbescheinigungen senden Sie anschließend unverzüglich an die Zulassungsbehörde (§ 24 Abs. 3 FZV). Bleibt ein Fahrzeug zur Entsorgung in einem Staat außerhalb von EU und EWR, ist das gegenüber der Behörde zu erklären.

Abmelden im Unternehmen: Inzahlungnahme, Leasing, Flotte

Im Betrieb geht es selten um ein einzelnes Fahrzeug. Typische Fälle:

  • Inzahlungnahme im Autohaus: Das Fahrzeug des Kunden wird abgemeldet, bevor es weiterverkauft wird. Die Codes sind dafür das Einzige, was vom Kunden benötigt wird, neben Schein und Schildern.
  • Leasingrückläufer: Halter ist die Leasinggesellschaft, das Fahrzeug steht beim Händler oder Verwerter. Weil keine Vollmacht nötig ist, kann abmelden, wer Papiere und Schilder in der Hand hat.
  • Flottenaussteuerung: Viele Fahrzeuge auf einmal. Hier lohnt eine Tabelle mit Kennzeichen und Codes, die vor dem Versand auf Vollständigkeit geprüft wird.

Über die Großkundenschnittstelle des KBA lassen sich Abmeldungen für beliebige Zulassungsbezirke an einer Stelle einreichen. Halterdaten gibt der Antragsteller dabei nicht an; sie ergänzt das System aus dem Zentralen Fahrzeugregister.

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Häufige Fragen

Was brauche ich zum Auto abmelden?
Am Schalter die Zulassungsbescheinigung Teil I und beide Kennzeichenschilder. Online das Kennzeichen und die Sicherheitscodes von Fahrzeugschein und Stempelplaketten. Den Fahrzeugbrief brauchen Sie nur bei einer Verwertung.
Brauche ich eine Vollmacht, um ein fremdes Auto abzumelden?
Nein. Am Schalter gilt als bevollmächtigt, wer alle Unterlagen und die Schilder vorlegt (§ 16 Abs. 1 FZV). Online ersetzen die Sicherheitscodes die Vollmacht.
Was kostet die Abmeldung?
Die amtliche Gebühr ist Ländersache und kann je Zulassungsbehörde verschieden hoch sein. Bei kfz-api.de kostet eine Abmeldung für Unternehmen ohne eigenen KoPa-Schlüssel ab 6,35 € netto inklusive amtlicher Gebühren.
Muss ich die Kfz-Steuer und die Versicherung selbst kündigen?
Die Zulassungsbehörde meldet die Abmeldung an die Kfz-Steuerverwaltung und an den Versicherer. Wie der Versicherungsvertrag danach weiterläuft, regeln Ihre Versicherungsbedingungen.
Kann ich das Kennzeichen behalten?
Ja. Bei der Abmeldung können Sie das Kennzeichen für eine Wiederzulassung desselben Fahrzeugs bis zu zwölf Monate reservieren.
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