- Vor Ort: Zulassungsbescheinigung Teil I und beide Kennzeichenschilder. Wer alles vorlegt, gilt als bevollmächtigt.
- Online: Kennzeichen und die Sicherheitscodes von Fahrzeugschein und Plaketten. Keine Vollmacht, keine Identifizierung.
- Die amtliche Gebühr ist Ländersache und kann je Zulassungsbehörde verschieden hoch sein.
- Die Behörde meldet die Abmeldung an Versicherer und Kfz-Steuerverwaltung.
Welche Unterlagen Sie brauchen
Was Sie vorlegen oder eingeben müssen, hängt davon ab, ob Sie am Schalter oder online abmelden.
| Am Schalter | Online | |
|---|---|---|
| Fahrzeugschein | Zulassungsbescheinigung Teil I vorlegen | Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I eingeben |
| Kennzeichen | beide Schilder zur Entstempelung vorlegen | Kennzeichen und Sicherheitscodes beider Stempelplaketten eingeben |
| Fahrzeugbrief | nur bei Verwertung (Einziehung) | nur bei Verwertung: Sicherheitscode, danach Teil I und II an die Behörde senden |
| Verwertungsnachweis | vorlegen, wenn das Fahrzeug verschrottet wurde | Ausstellungsdatum und Betriebsnummer des Demontagebetriebs eingeben |
| Vollmacht | nicht nötig, wenn alle Unterlagen vorliegen | nicht nötig |
Rechtsgrundlagen sind § 16 FZV für den Schalter und § 24 FZV für die Online-Abmeldung. Nach § 16 Abs. 1 gilt als bevollmächtigt, wer alle Unterlagen und die Schilder vorlegt. Online wird nach § 24 Abs. 4 auf die Identifizierung verzichtet, wenn die Codes von Plaketten und Fahrzeugschein erfasst sind. Manche Behörden verlangen am Schalter zusätzlich einen Ausweis; fragen Sie im Zweifel nach.
Was die Abmeldung kostet
Die Kosten bestehen aus der amtlichen Gebühr und, wenn Sie einen Dienstleister beauftragen, dessen Entgelt.
- Amtliche Gebühr: Die Kosten hängen nach Angaben des KBA von der Gebührenerhebung der Zulassungsbehörde ab. Die Höhe kann deshalb je Zulassungsbehörde abweichen. Das Bundesverkehrsministerium nennt die Online-Kosten im Vergleich zum Termin vor Ort deutlich abgesenkt.
- Kennzeichenreservierung: Wer das Kennzeichen für eine spätere Wiederzulassung behalten will, kann es bis zu zwölf Monate reservieren (§ 16 Abs. 1 FZV). Ob dafür eine Gebühr anfällt, regelt die Behörde.
- Dienstleister: Bei einem Zulassungsdienst kommen Honorar und gegebenenfalls Fahrtkosten dazu, bei einer Software das Entgelt je Vorgang.
Bei kfz-api.de zahlen Unternehmen je Abmeldung:
| Zugang | Preis je Abmeldung | Enthalten |
|---|---|---|
| ohne eigenen KoPa-Schlüssel | ab 6,35 € | unsere Leistung und die amtlichen Gebühren |
| mit eigenem KoPa-Schlüssel | ab 2,00 € | nur unsere Softwaregebühr; die amtlichen Gebühren stellen Ihnen die Zulassungsbehörden und das KBA direkt in Rechnung |
Alle Preise netto. Auf unsere Leistung kommt die Umsatzsteuer hinzu; amtliche Gebühren reichen wir ohne Aufschlag durch. Weil amtliche Gebühren Ländersache sind und je Zulassungsbehörde verschieden hoch sein können, nennen wir „ab“-Preise. Mehr auf der Preisseite.
So läuft die Abmeldung online
- Fahrzeug abstellen. Stellen Sie das Fahrzeug auf privatem Grund ab. Nach dem Freilegen der Plaketten darf es nicht mehr fahren.
- Sicherheitscodes freilegen. Code auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I und die Codes beider Stempelplaketten freilegen; bei Verwertung auch den Code des Fahrzeugbriefs.
- Antrag stellen. Kennzeichen und Codes eingeben, auf Wunsch das Kennzeichen für bis zu zwölf Monate reservieren und bei Verwertung Datum des Verwertungsnachweises und Betriebsnummer angeben.
- Bescheid sichern. Nach der automatisierten Entscheidung den Bescheid herunterladen und aufbewahren. Die Behörde informiert Versicherer und Kfz-Steuerverwaltung.
Liegen alle Voraussetzungen vor, setzt die Behörde das Fahrzeug automatisiert außer Betrieb (§ 25 FZV). Den Bescheid stellt das Portal zum Abruf bereit. Kann die Prüfung nicht maschinell erfolgen, entscheidet die Behörde selbst; die Abmeldung wird dann am Tag der Absendung des schriftlichen Bescheids wirksam.
Was nach der Abmeldung mit Steuer und Versicherung passiert
- Kfz-Steuer: Die Steuerpflicht dauert, solange das Fahrzeug zugelassen ist, mindestens einen Monat (§ 5 KraftStG). Die Zulassungsbehörde teilt die Abmeldung den für die Kfz-Steuer zuständigen Finanzbehörden mit (§ 63 FZV). Sie müssen die Abmeldung dort nicht selbst melden.
- Versicherung: Die Behörde übermittelt dem Versicherer die Daten aus Anlass der Außerbetriebsetzung (§ 62 Abs. 2 FZV). Was mit dem Vertrag geschieht, etwa ob er endet oder ruht, regeln Ihre Versicherungsbedingungen. Fragen Sie im Zweifel beim Versicherer nach.
- Kennzeichen: Nach der Abmeldung sind die Schilder ungestempelt. Das Fahrzeug darf nicht mehr im öffentlichen Verkehr betrieben werden.
Sonderfall Verschrottung: Abmeldung mit Verwertungsnachweis
Wird ein Pkw, ein leichtes Nutzfahrzeug oder ein vergleichbares Fahrzeug einer anerkannten Annahmestelle oder einem Demontagebetrieb überlassen, stellt dieser einen Verwertungsnachweis aus. Halter oder Eigentümer müssen das Fahrzeug dann unverzüglich außer Betrieb setzen lassen und Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief abgeben (§ 17 FZV).
Online ersetzen zwei Angaben die Vorlage des Nachweises: das Ausstellungsdatum und die Betriebsnummer des Demontagebetriebs. Dazu kommt der Sicherheitscode des Fahrzeugbriefs. Beide Zulassungsbescheinigungen senden Sie anschließend unverzüglich an die Zulassungsbehörde (§ 24 Abs. 3 FZV). Bleibt ein Fahrzeug zur Entsorgung in einem Staat außerhalb von EU und EWR, ist das gegenüber der Behörde zu erklären.
Abmelden im Unternehmen: Inzahlungnahme, Leasing, Flotte
Im Betrieb geht es selten um ein einzelnes Fahrzeug. Typische Fälle:
- Inzahlungnahme im Autohaus: Das Fahrzeug des Kunden wird abgemeldet, bevor es weiterverkauft wird. Die Codes sind dafür das Einzige, was vom Kunden benötigt wird, neben Schein und Schildern.
- Leasingrückläufer: Halter ist die Leasinggesellschaft, das Fahrzeug steht beim Händler oder Verwerter. Weil keine Vollmacht nötig ist, kann abmelden, wer Papiere und Schilder in der Hand hat.
- Flottenaussteuerung: Viele Fahrzeuge auf einmal. Hier lohnt eine Tabelle mit Kennzeichen und Codes, die vor dem Versand auf Vollständigkeit geprüft wird.
Über die Großkundenschnittstelle des KBA lassen sich Abmeldungen für beliebige Zulassungsbezirke an einer Stelle einreichen. Halterdaten gibt der Antragsteller dabei nicht an; sie ergänzt das System aus dem Zentralen Fahrzeugregister.
So geht es mit kfz-api.de
Abmeldungen einzeln im Dashboard, per CSV-Import oder über die API. Ohne eigenen KoPa-Schlüssel ab 6,35 € je Vorgang inklusive amtlicher Gebühren, mit eigenem Schlüssel ab 2,00 €. Keine Grundgebühr, monatliche Sammelrechnung.
Häufige Fragen
Was brauche ich zum Auto abmelden?
Brauche ich eine Vollmacht, um ein fremdes Auto abzumelden?
Was kostet die Abmeldung?
Muss ich die Kfz-Steuer und die Versicherung selbst kündigen?
Kann ich das Kennzeichen behalten?
Quellen
- FZV, § 16: Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
- FZV, § 24: Antrag auf Außerbetriebsetzung
- FZV, § 25: Außerbetriebsetzung
- FZV, § 62 und § 63: Übermittlung an Versicherer und Finanzbehörden
- Kraftfahrzeugsteuergesetz, § 5: Dauer der Steuerpflicht
- Kraftfahrt-Bundesamt: Fragen und Antworten zur Großkundenschnittstelle (Gebühren)
- Bundesministerium für Verkehr: Internetbasierte Fahrzeugzulassung
Stand: September 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich sind die Vorgaben Ihrer Zulassungsbehörde und des Kraftfahrt-Bundesamts.
