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Ratgeber

Ratgeber zur digitalen Kfz-Zulassung

Vollmacht, Sicherheitscodes, Abmeldung und die Großkundenschnittstelle: Praxiswissen für Sachbearbeiter in Autohäusern, Zulassungsdiensten und Flotten. Verständlich auch für Privatleute, mit Quellen bei KBA, Bundesverkehrsministerium und im Gesetz.

Glossar

Die wichtigsten Begriffe.

Sechs Begriffe, die in fast jedem Zulassungsvorgang über die Großkundenschnittstelle vorkommen.

Großkundenschnittstelle (GKS)

Zentrale Schnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt, über die registrierte Großkunden Zulassungsanträge bundesweit digital stellen (§ 33 FZV). Entschieden wird weiter von der zuständigen Zulassungsbehörde.

KoPa-Schlüssel

Kommunikationspartnerschlüssel: gehört zu den Zugangsdaten eines registrierten Großkunden — zusammen mit Kennung, Passwort und Zertifikat.

Vertragspartner

Unternehmen, das im Namen eines registrierten Großkunden Anträge stellt. Der Großkunde meldet es dem KBA (§ 34 Abs. 3 Nr. 4 FZV); eine eigene Registrierung ist nicht nötig.

i-Kfz

Internetbasierte Fahrzeugzulassung. Seit Stufe 4 (1. September 2023) mit automatisierter Entscheidung und auch für Unternehmen.

eVB

Elektronische Versicherungsbestätigung: die Nummer, mit der der Kfz-Haftpflichtversicherer den Versicherungsschutz gegenüber der Zulassungsbehörde bestätigt.

Sicherheitscode

Verdeckter Code auf Zulassungsbescheinigung Teil I, Teil II und Stempelplaketten. Online ersetzt er die Vorlage von Papieren und Kennzeichen (§ 21 FZV).

Für Unternehmen

Vom Ratgeber zum ersten Vorgang.

Zulassung, Umschreibung und Abmeldung per Dashboard, CSV oder API, auch ohne eigene KBA-Registrierung. Keine Grundgebühr, keine Mindestabnahme.

Preise netto zzgl. USt. Auch abgelehnte Vorgänge werden berechnet, je vom KBA abgewiesener Übermittlung zusätzlich 0,12 €. Details

Geprägte Kennzeichen mit Schlüsseln und Unterlagen auf einem Schreibtisch