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Ratgeber · Großkundenschnittstelle

KBA-Großkunde werden: Registrierung für die Großkundenschnittstelle

Die Registrierung als Großkunde ist der Antrag beim Kraftfahrt-Bundesamt, mit dem ein Unternehmen Zulassungsanträge selbst über die Großkundenschnittstelle (GKS) stellen darf. Wer sie beantragen kann, was dabei anzugeben ist, welche Zugangsdaten und Pflichten folgen und wann der Weg als Vertragspartner genügt.

5 Min. Lesezeit Aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
  • Registrieren kann sich eine juristische Person des Privatrechts, die jährlich regelmäßig mehr als 500 Anträge stellt (§ 34 Abs. 1 FZV).
  • Beantragt wird elektronisch, mit Identifizierung über ein Organisationskonto (in der Praxis ein Unternehmenskonto mit ELSTER-Organisationszertifikat); der Bescheid kommt ins Postfach dieses Kontos.
  • Die Registrierung kostet einmalig 3.220,00 €, eine amtliche Gebühr nach Nr. 128 GebOSt.
  • Danach führen Sie Kennung, Passwort, KoPa-Schlüssel und Zertifikat und binden eine vom KBA abgenommene Software an.
  • Ohne eigene Registrierung stellen Sie Anträge als Vertragspartner eines registrierten Großkunden.

Zugang zur Großkundenschnittstelle

Wer sich registrieren darf

Nach § 34 Abs. 1 FZV ist eine juristische Person des Privatrechts als Großkunde zu registrieren, wenn sie jährlich regelmäßig mehr als 500 Anträge auf Erst-, Tages- oder Wiederzulassung, Halter- oder Wohnsitzwechsel oder Außerbetriebsetzung stellt (§ 33 Abs. 1 FZV). Die FZV spricht von Erstzulassung, beim KBA heißt der Vorgang Neuzulassung. Verfahrensanbieter, die im Auftrag einer Zulassungsbehörde beteiligt sind, dürfen sich nicht registrieren. Jedes Unternehmen registriert sich nur einmal.

Das KBA unterscheidet Flottenbetreiber, die nur auf sich selbst zulassen, und Dienstleister, die auch für Dritte Anträge stellen. Diese Absicht geben Sie schon im Antrag an.

Was im Antrag steht

Sie beantragen die Registrierung elektronisch beim KBA und identifizieren sich dabei mit einem Organisationskonto nach dem Onlinezugangsgesetz, in der Praxis einem Unternehmenskonto mit ELSTER-Organisationszertifikat. Für Unternehmen mit Sitz im Ausland ohne Zugang dazu gibt es ein gesondertes Verfahren (§ 34 Abs. 2 FZV). Anzugeben sind nach § 34 Abs. 3 FZV:

  • Name und Anschrift des Unternehmens, gegebenenfalls eine abweichende Rechnungsanschrift,
  • mindestens zwei natürliche Personen als Kontaktpersonen mit Anschrift, E-Mail und Telefon,
  • Name und Anschrift sämtlicher Vertragspartner, die in Ihrem Namen Anträge stellen,
  • die geschätzte Zahl der Anträge im Jahr,
  • ob Sie auch als Bevollmächtigter für Dritte Anträge stellen wollen.

Das KBA prüft die Angaben maschinell. Die technischen Voraussetzungen bestätigen Sie in einem Probelauf nach seinen Vorgaben. Liegt alles vor, wird automatisiert entschieden; der Bescheid ist elektronisch gesiegelt, liegt im Postfach Ihres Nutzerkontos und steht unter Widerrufsvorbehalt (§ 34 Abs. 5 und 6 FZV).

Die Registrierung kostet eine einmalige amtliche Gebühr von 3.220,00 € nach Nr. 128 der Gebührenordnung (GebOSt); sie steht nicht in unserer Preisliste, weil das KBA sie erhebt. Je Antrag erhebt das KBA eine Nutzungsgebühr nach Nr. 129 GebOSt; in unserer Preisliste steht sie mit 0,70 €.

Wozu Sie sich verpflichten

Mit dem Antrag verpflichten Sie sich nach § 34 Abs. 4 FZV unter anderem,

  • die Anforderungen des KBA an den Zugang zur Großkundenschnittstelle und seine weiteren Standards einzuhalten, auch wenn Sie einen Dienstleister beauftragen,
  • ein aktives Nutzerkonto zu führen und dessen Stammdaten aktuell zu halten,
  • Gebührenbescheide von Zulassungsbehörde und KBA unverzüglich zu begleichen,
  • stets genug Kennzeichen bei der Zulassungsbehörde zu reservieren und nur diese zu nutzen, soweit kein anderes Verfahren besteht,
  • Änderungen Ihrer Angaben, auch bei den Vertragspartnern, unverzüglich anzuzeigen,
  • die Daten aus der Registrierung nicht an Dritte weiterzugeben,
  • für die Zuverlässigkeit Ihrer Vertragspartner einzustehen und für deren Verschulden wie für eigenes zu haften.

Aus den Standards des KBA kommen weitere Pflichten dazu, etwa Sicherheitsvorfälle zu melden, ein Datenschutzkonzept vorzuhalten und die Unterlagen zu jedem Antrag zwei Jahre aufzubewahren.

Außerdem bestätigen Sie, dass für die Vertretungsberechtigten und Kontaktpersonen keine Eintragungen wegen Wirtschaftsstraftaten im Bundeszentralregister bestehen. Mehr als 100 Anträge an einem Tag bei derselben Zulassungsbehörde stimmen Sie vorher mit der Behörde ab (§ 37 Abs. 5 FZV). Im Einzelfall kann die Grenze niedriger liegen.

Zu den Anforderungen gehört eine Protokollierung: Jede Übermittlung wird mit der handelnden Person festgehalten. In unserer Software gilt: Protokolle nach den Fristen der KBA-Standards (SDÜ), bei uns 185 Tage. Unterlagen zum Antrag (Vollmacht, Vertretungsnachweis, Einwilligung) bewahren Sie zwei Jahre auf, auch als Vertragspartner. Eine über uns unterschriebene Vollmacht speichern wir zusätzlich; das signierte PDF liegt im Dashboard.

Zugangsdaten und Zertifikat

BestandteilWofürWorauf achten
KennungAnmeldung an der SchnittstelleTest- und Produktionskennung sind getrennt
PasswortAnmeldung an der Schnittstellegilt 90 Tage; ein neues übernimmt das KBA nach etwa einer halben Stunde
KoPa-Schlüsselweist Sie als Kommunikationspartner des KBA ausvergibt das KBA mit der Registrierung
Zertifikat mit SchlüsselSignatur jedes AntragsX.509 v3, höchstens 364 Tage, als Base64-kodierte .cer-Datei hochladen

Das Zertifikat laden Sie in der Registrierungsanwendung des KBA hoch. Angenommen hat sie im September 2026 ein Zertifikat nach X.509 Version 3 mit höchstens 364 Tagen Laufzeit, als Base64-kodierte Datei mit der Endung .cer. Ein Zertifikat der Version 1 und dieselbe Datei in DER-Kodierung wurden abgewiesen. Unser Dashboard erzeugt Schlüsselpaar und Zertifikat in genau dieser Form.

Nach drei Fehlanmeldungen sperrt das KBA die Kennung. Eine Software sollte deshalb bei einer abgelehnten Anmeldung anhalten, statt es erneut zu versuchen; entsperrt wird über die Registrierungsanwendung.

Abgenommene Software anbinden

Anträge nimmt die Großkundenschnittstelle nur von einer Software an, die das KBA abgenommen hat, und nur für die Vorgangsarten, die zu dieser Abnahme gehören. Einen anderen Vorgang weist sie mit dem Hinweis ab, er sei nicht Bestandteil der Software-Abnahme.

Die Software tragen Sie in der Registrierungsanwendung als Ihr Verfahren ein, mit der Hauptversion, die sie im Nachrichtenkopf sendet. Wählen Sie dort nur die Software aus, die Sie tatsächlich nutzen. Welche Vorgangsarten unsere Software umfasst und seit wann, steht auf der Seite KBA-Abnahme.

Ohne eigene Registrierung: als Vertragspartner

Stellen Sie nicht mehr als 500 Anträge im Jahr oder wollen Sie den Aufwand nicht tragen, nutzen Sie die Registrierung eines anderen Großkunden. Er meldet Sie beim KBA als Vertragspartner an; das KBA vergibt Ihnen eine Vertragspartnernummer, und jeder Ihrer Anträge nennt sie. Die Meldung ist Pflicht, bevor Sie übermitteln. Wie das im Einzelnen läuft, erklärt der Ratgeber KoPa-Schlüssel und Vertragspartner.

Eigene RegistrierungAls Vertragspartner
Voraussetzungjuristische Person des Privatrechts, mehr als 500 Anträge im Jahr (§ 34 Abs. 1 FZV)keine Mindestmenge
Einmalige Gebühr des KBA3.220,00 €, Nr. 128 GebOStnein
Zugangsdaten und Zertifikatführen Sie selbstführt der Großkunde
Gebührenbescheidelauten auf Sielauten auf den Großkunden
Haftung gegenüber dem KBAbei Ihnenbeim Großkunden

So geht es mit kfz-api.de

Mit eigener Registrierung hinterlegen Sie Kennung, KoPa-Schlüssel und Zertifikat im Dashboard; das Schlüsselpaar erzeugt es auf Wunsch selbst. Ohne eigene Registrierung melden wir Sie als Vertragspartner beim KBA an.

Häufige Fragen

Wer kann sich beim KBA als Großkunde registrieren?
Eine juristische Person des Privatrechts, die jährlich regelmäßig mehr als 500 Anträge auf Zulassung, Umschreibung oder Außerbetriebsetzung stellt (§ 34 Abs. 1 FZV). Verfahrensanbieter im Auftrag einer Zulassungsbehörde sind ausgeschlossen.
Was kostet die Registrierung?
Einmalig 3.220,00 € als amtliche Gebühr nach Nr. 128 GebOSt, dazu je Antrag die Nutzungsgebühr nach Nr. 129 GebOSt (in unserer Preisliste 0,70 €). Die Gebühren der Zulassungsbehörden kommen je Vorgang hinzu.
Welches Zertifikat nimmt die Registrierungsanwendung an?
Angenommen hat sie im September 2026 ein X.509-Zertifikat der Version 3 mit höchstens 364 Tagen Laufzeit, hochgeladen als Base64-kodierte .cer-Datei. Version 1 und die DER-kodierte Datei wurden abgewiesen.
Brauche ich eine eigene Registrierung, um die GKS zu nutzen?
Nein. Ein registrierter Großkunde kann Sie als Vertragspartner beim KBA melden. Dann übermitteln Sie unter seiner Registrierung, sobald das KBA die Meldung bestätigt hat.
Was passiert nach drei falschen Anmeldungen?
Das KBA sperrt die Kennung. Entsperrt wird sie über die Registrierungsanwendung. Unsere Software hält deshalb schon nach der ersten abgelehnten Anmeldung an.
Für Unternehmen

Mit eigener Registrierung oder ohne.

Hinterlegen Sie Ihren Zugang im Dashboard oder starten Sie als Vertragspartner unter unserer Registrierung. Keine Grundgebühr, keine Laufzeit.

Geprägte Kennzeichen mit Schlüsseln und Unterlagen auf einem Schreibtisch

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