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Ratgeber · Digitale Zulassung

i-Kfz Stufe 1 bis 4: was heute digital geht, für Privatleute und für Unternehmen

Die internetbasierte Fahrzeugzulassung, kurz i-Kfz, wurde in vier Stufen eingeführt. Seit Stufe 4 im September 2023 entscheiden Behörden automatisiert, und auch Unternehmen können digital zulassen. Was jede Stufe gebracht hat und welcher Zugang heute zu wem passt.

5 Min. Lesezeit Stand: September 2026
Das Wichtigste in Kürze
  • Stufe 1 (2015) brachte die Online-Abmeldung, Stufe 2 (2017) die Wiederzulassung, Stufe 3 (2019) den vollständigen Lebenszyklus des Fahrzeugs.
  • Seit Stufe 4 (1. September 2023) wird automatisiert entschieden, und auch juristische Personen können online zulassen.
  • Privatleute nutzen das Portal ihrer Zulassungsbehörde, Unternehmen ein Organisationskonto oder die Großkundenschnittstelle (GKS) des KBA.
  • Die GKS steht registrierten Großkunden mit mehr als 500 Anträgen im Jahr offen, und deren Vertragspartnern.

Was i-Kfz ist

i-Kfz steht für die internetbasierte Fahrzeugzulassung. Rechtsgrundlage ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), vor allem ihre Vorschriften über internetbasierte Zulassungsverfahren ab § 18. Die Anträge laufen über das Portal der zuständigen Zulassungsbehörde oder, für Großkunden, über die zentrale Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Entschieden wird weiterhin von der Zulassungsbehörde, nicht vom KBA.

Damit das ohne Behördengang funktioniert, tragen Zulassungsbescheinigungen und Stempelplaketten verdeckte Sicherheitscodes. Sie ersetzen online die Vorlage der Papiere und Kennzeichen.

Die vier Stufen im Überblick

StufeSeitWas dazukam
101.01.2015Außerbetriebsetzung online; Zulassungsbescheinigung Teil I und Stempelplaketten mit Sicherheitscode
201.10.2017Wiederzulassung auf denselben Halter im selben Bezirk mit dem bei der Abmeldung reservierten Kennzeichen
301.10.2019Neuzulassung, Umschreibung und weitere Vorgänge: der gesamte Lebenszyklus eines Fahrzeugs online
401.09.2023automatisierte Entscheidung, sofort losfahren, juristische Personen, Großkundenschnittstelle beim KBA

Die Daten nennt das KBA in seinen Mindestsicherheitsanforderungen an die internetbasierte Fahrzeugzulassung. Nach dessen Worten kann seit Stufe 3 der komplette Lebenszyklus eines Fahrzeugs, von der Neuzulassung bis zur Außerbetriebsetzung, internetbasiert abgewickelt werden. Stufe 4 hat zum Ziel, diese Fälle zu automatisieren und sie auch für juristische Personen zu öffnen.

Was Stufe 4 im Alltag ändert

Mit Stufe 4 hat sich vor allem die Entscheidung geändert. Seit dem 1. September 2023 prüft das Portal den Antrag maschinell und entscheidet automatisiert, wenn alle Voraussetzungen vorliegen (§ 19 FZV). Findet die Prüfung Fehler, dürfen die Angaben bis zu dreimal berichtigt werden (§ 20 Abs. 4 FZV). Scheitert die maschinelle Prüfung ganz, geht der Antrag an die Sachbearbeitung der Behörde.

Nach der automatisierten Zulassung laden Sie laut Bundesverkehrsministerium einen vorläufigen Zulassungsnachweis herunter, bringen ihn sichtbar am Fahrzeug an und dürfen damit fahren, bis die Plaketten per Post ankommen, längstens 14 Tage (§ 31 FZV). Zulassungsbescheinigung und Plaketten kommen per Post. Wichtig: Den Nachweis müssen Sie innerhalb von 30 Minuten herunterladen.

Die Gebühren sind vor der Antragstellung zu entrichten (§ 20 Abs. 5 FZV). Sie sind Ländersache und können je Zulassungsbehörde verschieden hoch sein.

Was Privatleute brauchen

Privatpersonen stellen den Antrag im Portal ihrer zuständigen Zulassungsbehörde. Nach § 20 Abs. 2 FZV identifizieren sie sich mit einem Bürgerkonto, mit der Online-Ausweisfunktion (Personalausweis, eID-Karte, elektronischer Aufenthaltstitel) oder mit einem anderen notifizierten elektronischen Identifizierungsmittel. Je nach Vorgang brauchen sie außerdem:

  • die freigelegten Sicherheitscodes von Zulassungsbescheinigung Teil I, Teil II und Stempelplaketten,
  • die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB),
  • Daten für das SEPA-Lastschriftmandat zur Kfz-Steuer,
  • ein Zahlungsmittel für die Gebühren und einen Drucker für den vorläufigen Nachweis.

Was für Unternehmen gilt

Für Firmen, Behörden und Vereinigungen gibt es seit Stufe 4 zwei digitale Wege.

Portal mit Organisationskonto

Unternehmen identifizieren sich im Portal der Behörde mit einem Organisationskonto (§ 20 Abs. 3 FZV), in der Praxis dem Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat. Das passt für gelegentliche Vorgänge auf die eigene Firma. Jeder Antrag wird einzeln im Portal der jeweils zuständigen Behörde gestellt.

Großkundenschnittstelle des KBA

Die GKS nimmt Anträge auf Erst-, Tages- und Wiederzulassung, Halter- oder Wohnsitzwechsel und Außerbetriebsetzung bundesweit an einer Stelle entgegen (§ 33 FZV). Registrieren kann sich eine juristische Person des Privatrechts, die regelmäßig mehr als 500 solcher Anträge im Jahr stellt (§ 34 FZV). Das KBA unterscheidet Flottenbetreiber, die nur für sich zulassen, und Dienstleister wie Autohäuser und Zulassungsdienste, die auch für Dritte zulassen. Die Registrierung kostet eine einmalige Gebühr nach der Gebührenordnung (GebOSt), die aktuelle Höhe nennt das KBA; angebunden wird eine vom KBA abgenommene Software.

Wichtig für kleinere Betriebe: Ein registrierter Großkunde meldet bei der Registrierung auch seine Vertragspartner an, die in seinem Namen Anträge stellen (§ 34 Abs. 3 Nr. 4 FZV). So nutzen Sie die Schnittstelle, ohne eigene KBA-Registrierung.

Portal, PrivatpersonPortal, OrganisationskontoGroßkundenschnittstelle
Für wenHalter selbstUnternehmen für sichGroßkunden und ihre Vertragspartner
AnmeldungOnline-Ausweis oder BürgerkontoUnternehmenskontoRegistrierung beim KBA, Software
Für Dritteneinneinja, mit qualifizierter Vollmacht
MengeEinzelvorgangEinzelvorgangStapel, CSV, Schnittstelle

Was Stufe 4 für Sachbearbeiter bedeutet

Für die tägliche Arbeit in Autohaus, Zulassungsdienst oder Fuhrpark heißt das vor allem: Vollständigkeit vor dem Absenden. Der Antrag wird maschinell geprüft, und jede Lücke führt zu einer Rückmeldung statt zu einer Rückfrage am Schalter.

  • Unterlagen digital bereithalten: Sicherheitscodes, eVB-Nummer, SEPA-Daten und bei Anträgen für Dritte die qualifiziert unterschriebene Vollmacht.
  • Kennzeichen planen: Großkunden verpflichten sich, stets ausreichend Kennzeichen bei der Zulassungsbehörde zu reservieren und nur diese zu nutzen (§ 34 Abs. 4 FZV), soweit die Behörde kein anderes Verfahren vorsieht.
  • Nachprüfung einplanen: Eine automatisierte Entscheidung steht einen Monat unter dem Vorbehalt der Nachprüfung durch die Behörde (§ 23 Abs. 3 FZV). Saubere Daten sind deshalb auch nach dem Bescheid wichtig.
  • Rückfälle kennen: Kann das Portal nicht maschinell entscheiden, bearbeitet die Behörde den Antrag selbst. Dann gilt der schriftliche Bescheid, nicht der vorläufige Nachweis.

Was geht und wo die Grenzen liegen

Geht digital (Stufe 4)

  • Neu-, Tages- und Wiederzulassung, Umschreibung, Adressänderung und Außerbetriebsetzung
  • für Privatpersonen über das Portal der Zulassungsbehörde
  • für Unternehmen per Organisationskonto oder über die Großkundenschnittstelle
  • sofort losfahren mit vorläufigem Zulassungsnachweis, wenn automatisiert entschieden wurde

Grenzen

  • Halter ohne inländische Anschrift: nach Auskunft des KBA nicht vorgesehen
  • Scheitert die maschinelle Prüfung, entscheidet die Behörde selbst (§ 19 Abs. 1 FZV); das dauert länger
  • ohne Sicherheitscodes auf Papieren und Plaketten kein Online-Vorgang
  • Gebühren sind Ländersache, manche Abläufe regeln die Behörden unterschiedlich

Welche Behörde in welchem Umfang automatisiert entscheidet, unterscheidet sich. Einen Überblick gibt unser Zulassungsbehörden-Check.

So geht es mit kfz-api.de

kfz-api.de ist eine vom KBA abgenommene Software für die Großkundenschnittstelle. Sie arbeiten im Dashboard, per CSV-Import oder über die API, mit eigenem KoPa-Schlüssel oder ohne: Dann melden wir Sie als Vertragspartner unter unserer Registrierung an, und Sie übermitteln, sobald das KBA das bestätigt hat.

Häufige Fragen

Was ist i-Kfz Stufe 4?
Die seit dem 1. September 2023 geltende Ausbaustufe der internetbasierten Zulassung. Anträge werden maschinell geprüft und automatisiert entschieden; auch juristische Personen können digital zulassen, und Großkunden nutzen die Schnittstelle beim KBA.
Können Firmen i-Kfz nutzen?
Ja. Entweder im Portal der Zulassungsbehörde mit einem Organisationskonto oder, bei großen Mengen und für Dritte, über die Großkundenschnittstelle des KBA.
Braucht ein Autohaus eine eigene Registrierung als Großkunde?
Nicht zwingend. Ein registrierter Großkunde kann Vertragspartner anmelden, die in seinem Namen Anträge stellen (§ 34 Abs. 3 Nr. 4 FZV). Eine eigene Registrierung setzt mehr als 500 Anträge im Jahr voraus.
Darf ich nach der Online-Zulassung sofort fahren?
Nach einer automatisierten Entscheidung ja: mit dem ausgedruckten vorläufigen Zulassungsnachweis sichtbar am Fahrzeug, bis die Plaketten ankommen, längstens 14 Tage (§ 31 FZV). Entscheidet die Behörde manuell, gilt das erst mit ihrem Bescheid.
Ist die Online-Zulassung günstiger?
Das Bundesverkehrsministerium spricht von deutlich abgesenkten Kosten gegenüber dem Termin vor Ort. Die Gebühren sind Ländersache und können je Zulassungsbehörde verschieden hoch sein.
Für Unternehmen

Stufe 4 nutzen, ohne eigene KBA-Registrierung.

Zulassung, Umschreibung und Abmeldung über die Großkundenschnittstelle, per Dashboard, CSV oder API. Keine Grundgebühr, keine Laufzeit.

Preise netto zzgl. USt. Auch abgelehnte Vorgänge werden berechnet, je vom KBA abgewiesener Übermittlung zusätzlich 0,12 €. Details

Geprägte Kennzeichen mit Schlüsseln und Unterlagen auf einem Schreibtisch