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Ratgeber · Sicherheitscodes

Sicherheitscodes freilegen: Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und Stempelplaketten

Ohne Sicherheitscodes keine Online-Zulassung und keine Online-Abmeldung. Wo die verdeckten Codes auf Zulassungsbescheinigung Teil I, Teil II und den Stempelplaketten sitzen, welcher Vorgang welchen Code braucht und was Sie tun, wenn ein Code beschädigt ist.

5 Min. Lesezeit Stand: September 2026
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Codes ersetzen online die Vorlage von Papieren und Kennzeichen (§ 21 und § 24 FZV).
  • Wer den Code freilegt, macht darunter „Dokument nicht mehr gültig“ sichtbar. Freilegen Sie ihn deshalb erst, wenn der Antrag bereit ist.
  • Nach dem Freilegen der Plaketten gilt das Kennzeichen als ungestempelt: Das Fahrzeug darf nicht mehr fahren.
  • Ist ein Code unleserlich, geht der Vorgang nicht online. Dann hilft nur die Zulassungsbehörde.

Wozu die Sicherheitscodes dienen

Am Schalter legen Sie Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und Kennzeichen vor. Online geht das nicht. Deshalb tragen die Dokumente und Plaketten verdeckte Codes. Wer sie eingibt, zeigt: Ich habe Papiere und Schilder in der Hand. Nach § 21 FZV erfasst und prüft die Behörde die Codes der Stempelplaketten, der Zulassungsbescheinigung Teil I und der Zulassungsbescheinigung Teil II. Bei der Abmeldung ersetzen Kennzeichen, Plakettencodes und der Code des Fahrzeugscheins die Vorlage ausdrücklich (§ 24 Abs. 2 FZV).

Mit dem Freilegen wird das Papier ungültig; der Code selbst bleibt für diesen Vorgang nutzbar, auch bei weiteren Versuchen nach einer Korrektur. Die Abdeckung trägt den Hinweis, dass das Dokument nur unbeschädigt gültig ist; darunter liegt die Aufschrift „Dokument nicht mehr gültig“ (§ 13 und § 14 FZV). Bei Zulassung, Umschreibung und Halteränderung erhalten Sie neue Papiere mit neuen Codes; nach einer Abmeldung erst bei der Wiederzulassung.

Wo die Codes sitzen und wie Sie sie freilegen

TrägerCode vorhanden abLageFreilegen
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)Ausgabe ab 2015Rückseite, unter einem grünen AufkleberAufkleber abziehen oder Feld vorsichtig freirubbeln, je nach Ausgabe
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)Ausgabe ab Ende 2017 bzw. 2018links mittig, grün umrandeter AufkleberSchutzfolie an der Ecke abziehen
Stempelplakette auf dem KennzeichenZulassung oder Ummeldung ab 2015mittig auf der Plakette, verdecktDeckschicht am Rand lösen oder Wappenfeld freirubbeln, z. B. mit einer Münze

Die Angaben folgen den Anleitungen der Zulassungsbehörden, etwa des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin und des Kreises Soest. Beim Ausgabejahr des Fahrzeugbriefs nennen die Behörden unterschiedliche Stichtage; maßgeblich ist, ob Ihr Dokument das Codefeld trägt. Die Plakette trägt zudem eine Druckstücknummer, die nur einmal vergeben wird (§ 12 Abs. 3 FZV).

Welcher Vorgang welchen Code braucht

Nicht jeder Vorgang braucht alle Codes. Die Übersicht zeigt, welche Codes ein Antrag über kfz-api.de je Vorgang braucht. Behördenportale fragen teils abweichend ab; maßgeblich ist das jeweilige Formular.

VorgangTeil ITeil IIPlaketten
Neuzulassung, Tageszulassung–ja–
Umschreibung (Halterwechsel)jajanur bei neuem Kennzeichen
Außerbetriebsetzungjanur bei Verwertungja
Wiederzulassung, gleicher Halteroptionaloptional–
Wiederzulassung, neuer Halteroptionalja–
Halteränderung (neue Anschrift)ja––

Bei der Neuzulassung wird der Code des neuen Fahrzeugbriefs im Zulassungsvorgang freigelegt. Bei Wechselkennzeichen ist zusätzlich die Plakette des gemeinsamen Kennzeichenteils nötig, wenn kein weiteres Fahrzeug zugelassen bleibt (§ 24 Abs. 2 FZV).

Schritt für Schritt

  1. Prüfen, ob ein Code vorhanden ist. Sicherheitscodes tragen Zulassungsbescheinigungen Teil I ab 2015, Teil II je nach Ausgabe ab Ende 2017 oder 2018 und Stempelplaketten ab 2015. Ältere Papiere haben kein Codefeld.
  2. Erst freilegen, wenn der Antrag bereit ist. Ein freigelegtes Dokument ist nicht mehr gültig, ein Kennzeichen mit freigelegter Plakette gilt als ungestempelt. Halten Sie alle übrigen Angaben vorher bereit.
  3. Vorsichtig freilegen. Beim Fahrzeugschein den grünen Aufkleber abziehen oder das Feld freirubbeln, beim Fahrzeugbrief die Schutzfolie des grünen Aufklebers an der Ecke abziehen, bei der Plakette die Deckschicht entfernen oder freirubbeln, etwa mit einer Münze.
  4. Code notieren und eingeben. Schreiben Sie den Code sofort ab und geben Sie ihn im Antrag ein. Bei Verwechslungsgefahr zwischen ähnlichen Zeichen, etwa großem I und kleinem l, beide Varianten versuchen.
Arbeiten Sie mit wenig Druck und in eine Richtung. Scharfe Klingen beschädigen die Zeichen leicht. Ein beschädigter Code lässt sich nicht wiederherstellen.

Wenn ein Code beschädigt oder unleserlich ist

Lässt sich ein Code nicht mehr eindeutig lesen, kommen Sie online nicht weiter. Der Vorgang muss dann bei der Zulassungsbehörde erledigt werden. Beachten Sie die Folgen:

  • Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief: Mit freigelegtem Feld ist das Dokument nicht mehr gültig. Wie die Behörde weiter verfährt, etwa mit neuer Bescheinigung und Gebühr, regelt sie selbst. Klären Sie das vorab.
  • Plaketten: Ein Kennzeichen mit sichtbarem Plakettencode gilt als ungestempelt (§ 21 Abs. 3 FZV). Das Fahrzeug darf damit nicht mehr am Verkehr teilnehmen, auch wenn der Online-Antrag gescheitert ist.
  • Antrag abgebrochen: Ist ein Code freigelegt, der Antrag aber nicht abgeschlossen, wenden Sie sich an die Behörde. Die Handhabung ist nicht bundeseinheitlich.

Ältere Papiere ohne Sicherheitscode

Fahrzeuge, die lange nicht umgemeldet wurden, haben oft einen Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief ohne Codefeld und Plaketten ohne verdeckten Code. Für sie gibt es keinen Online-Weg: Der Vorgang läuft über die Zulassungsbehörde vor Ort, selbst oder mit einem Zulassungsdienst. Erst mit den neuen Papieren und Plaketten aus diesem Vorgang sind spätere Online-Vorgänge möglich.

Für Autohäuser lohnt deshalb ein Blick schon bei der Hereinnahme: Tragen Schein, Brief und beide Plaketten ein Codefeld? Fehlt eines, planen Sie für dieses Fahrzeug den Behördengang ein, statt es in einen Stapel für die Online-Abmeldung zu legen.

Praxis im Autohaus und im Zulassungsdienst

  • Codes wie Schlüssel behandeln. Wer sie kennt, kann ein Fahrzeug online abmelden. Geben Sie sie nicht per unverschlüsselter E-Mail oder als Foto im Chat weiter.
  • Plaketten erst beim Auftrag freilegen. Bei Inzahlungnahmen und Leasingrückläufern darf das Fahrzeug danach nicht mehr fahren. Planen Sie Überführungen vorher.
  • Beim Halter nachfragen. Viele Halter kennen die Codes nicht. Eine kurze Anleitung mit Foto erspart Rückfragen und beschädigte Felder.
  • Stapel sauber erfassen. Bei vielen Abmeldungen hilft eine Tabelle mit Kennzeichen und Codes. Eine Prüfung auf Format und Vollständigkeit vor dem Versand verhindert Ablehnungen.

So geht es mit kfz-api.de

Für die Abmeldung erfassen Sie Kennzeichen und Sicherheitscodes im Dashboard, fügen viele Fahrzeuge per CSV-Import ein oder übergeben sie über die API. Eine Vollmacht ist dafür nicht nötig. Das Ergebnis der Behörde sehen Sie am Vorgang.

Häufige Fragen

Wo finde ich den Sicherheitscode im Fahrzeugschein?
Auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I unter einem grünen Aufkleber. Je nach Ausgabe ziehen Sie den Aufkleber ab oder rubbeln das Feld frei. Ältere Fahrzeugscheine vor 2015 haben keinen Code.
Hat jeder Fahrzeugbrief einen Sicherheitscode?
Nein. Zulassungsbescheinigungen Teil II tragen den Code erst seit Ende 2017 bzw. 2018; die Behörden nennen unterschiedliche Stichtage. Fehlt das Feld, geht der Vorgang nur bei der Behörde.
Darf ich nach dem Freilegen der Plaketten noch fahren?
Nein. Ein Kennzeichen mit freigelegtem Plakettencode gilt als ungestempelt (§ 21 Abs. 3 FZV). Legen Sie die Plaketten erst frei, wenn das Fahrzeug abgestellt ist.
Was tun, wenn der Code beim Freilegen beschädigt wurde?
Online geht es dann nicht weiter. Wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde; wie sie mit dem ungültigen Dokument verfährt, regelt sie selbst.
Kann ich einen Sicherheitscode zweimal verwenden?
Für denselben Vorgang ja, auch bei weiteren Versuchen nach einer Korrektur. Mit dem Freilegen wird aber das Papier ungültig. Bei Zulassung, Umschreibung und Halteränderung erhalten Sie neue Papiere mit neuen Codes; nach einer Abmeldung erst bei der Wiederzulassung.
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