- Die Amtsgebühr erhebt die Zulassungsbehörde nach der Gebührenordnung (GebOSt). Sie hängt von Behörde und Vorgang ab, deshalb nennen wir „ab“-Preise.
- Das KBA erhebt je Antrag über die Großkundenschnittstelle eine Nutzungsgebühr nach Nr. 129 GebOSt, in unserer Preisliste 0,70 €.
- Umsatzsteuer: USt nur auf unsere Leistung, amtliche Gebühren ohne USt. Amtliche Gebühren sind ein durchlaufender Posten.
- Mit eigenem KoPa-Schlüssel: Zulassungsbehörde und KBA stellen Ihnen ihre Gebühren direkt per Sammelgebührenbescheid, je Antrag kommt vorab eine Gebühreninformation. Wir berechnen dann nur unsere Leistung.
- Lehnt die Zulassungsbehörde einen Antrag ab, fallen ihre Gebühren trotzdem an. Weist schon das Prüfmodul des KBA den Antrag ab, etwa wegen einer fehlerhaften eVB, erhebt die Behörde keine Gebühr.
Aus welchen Posten sich der Preis zusammensetzt
- Amtsgebühr der Zulassungsbehörde. Für Anträge juristischer Personen über die Großkundenschnittstelle verweist die GebOSt unter Nr. 221.11.1 auf die Gebühren für Zulassung, Wiederzulassung und Außerbetriebsetzung. Ein Wunschkennzeichen erhöht sie.
- Nutzungsgebühr des KBA nach Nr. 129 GebOSt, für die Entgegennahme des Antrags durch die Großkundenschnittstelle.
- Qualifizierte Signatur des Halters, nur wenn er seine Vollmacht über uns unterschreibt. Bringen Sie eine qualifiziert signierte Vollmacht mit, entfällt sie.
- Unsere Leistung: Prüfung, Übermittlung, Rückkanal, Belege und Support; ohne eigenen KoPa-Schlüssel mit der Abwicklung über unsere Registrierung.
Abgerechnet wird die amtlich zurückgemeldete Gebühr, ohne Aufschlag. Die Beträge unten sind die günstigsten möglichen Amtsgebühren, mit denen wir vorab rechnen.
Kosten je Vorgangsart
| Vorgangsart | Amtsgebühr | KBA-Gebühr | Signatur | Unsere Leistung inkl. Abwicklung | Gesamt | Mit eigenem KoPa-Schlüssel |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Außerbetriebsetzung (AB) | ab 3,30 € | 0,70 € | keine | 2,35 € | ab 6,35 € | 2,00 € |
| Adressänderung (HA) | ab 10,70 € | 0,70 € | 6,95 € | 4,05 € | ab 22,40 € (ohne Signatur ab 15,45 €) | 9,80 € |
| Umschreibung (UG) | ab 17,80 € | 0,70 € | 6,95 € | 7,15 € | ab 32,60 € (ohne Signatur ab 25,65 €) | 12,90 € |
| Neuzulassung (NZ) | ab 17,80 € | 0,70 € | 6,95 € | 7,15 € | ab 32,60 € (ohne Signatur ab 25,65 €) | 12,90 € |
| Tageszulassung (TZ) | ab 17,80 € | 0,70 € | 6,95 € | 7,15 € | ab 32,60 € (ohne Signatur ab 25,65 €) | 12,90 € |
| Wiederzulassung (WG) | ab 17,80 € | 0,70 € | 6,95 € | 7,15 € | ab 32,60 € (ohne Signatur ab 25,65 €) | 12,90 € |
| Wiederzulassung auf denselben Halter (WZ) | ab 17,80 € | 0,70 € | 6,95 € | 7,15 € | ab 32,60 € (ohne Signatur ab 25,65 €) | 12,90 € |
Alle Beträge netto. „Gesamt“ gilt ohne eigenen KoPa-Schlüssel, amtliche Gebühren inklusive. „Unsere Leistung“ enthält ohne eigenen KoPa-Schlüssel die Abwicklungsgebühr (1,20 €, bei der Abmeldung 0,35 €). „Mit eigenem KoPa-Schlüssel“ ist der Preis auf diesem Weg: ohne Abwicklungsgebühr, auf unserer Rechnung nur unsere Leistung und gegebenenfalls die Signatur. Die Kurzübersicht aller Preise steht auf der Preisseite.
Posten, die dazukommen können
| Posten | Preis netto | Wann |
|---|---|---|
| Amtsgebühr Wunschkennzeichen | ab 12,80 € | Zuschlag 10,20 €, mit der Reservierung bei der Zulassungsbehörde (2,60 €) zusammen 12,80 € |
| Vom KBA abgewiesene Übermittlung | 0,10 € | je Abweisung |
| Handelsregisterabgleich | 4,99 € | einmal je Firmenvollmacht, die über uns unterschrieben wird |
| Auftrag mit Dauervollmacht | 1,95 € | je Auftrag statt der Signatur |
Unsere Leistung berechnen wir nur für erfolgreich abgeschlossene Aufträge, einmal je Auftrag; je vom KBA abgewiesener Übermittlung fallen 0,10 € netto an. Eine Grundgebühr gibt es nicht.
Umsatzsteuer: was steuerpflichtig ist
Auf unsere Leistung, die Signatur und die Schilder fallen 19 % Umsatzsteuer an. Amtsgebühr und KBA-Gebühr sind durchlaufende Posten: Wir geben sie ohne Aufschlag und ohne Umsatzsteuer weiter. Auf der monatlichen Sammelrechnung stehen beide Arten getrennt, damit Ihre Buchhaltung sie richtig erfasst.
Gebührenbescheid mit eigenem Zugang
Sind Sie beim KBA selbst als Großkunde registriert, lauten die amtlichen Bescheide auf Sie. Die Sammelgebührenbescheide der Zulassungsbehörden sehen Sie bei kfz-api.de am Vorgang und über die API, mit Kassenzeichen und Betrag. Als registrierter Großkunde haben Sie sich verpflichtet, Gebührenbescheide unverzüglich zu begleichen (§ 34 Abs. 4 FZV).
Übermitteln Sie als Vertragspartner unter unserer Registrierung, lauten die Bescheide auf uns. Sie sehen dann keine Bescheide, sondern einen Betrag je Auftrag mit amtlichen Gebühren inklusive. Beide Wege vergleicht die Seite Mit oder ohne KoPa-Schlüssel.
So geht es mit kfz-api.de
Ein Betrag je Auftrag, amtliche Gebühren ohne Aufschlag, eine Sammelrechnung im Monat. Jeder Auftrag mit Ihrer Referenz und Betrag, auch als CSV für die Buchhaltung.
Häufige Fragen
Was kostet eine Kfz-Zulassung für Unternehmen?
Fällt auf amtliche Gebühren Umsatzsteuer an?
Was ist die KBA-Gebühr?
Warum sind die Preise „ab“-Preise?
Bekomme ich Gebührenbescheide?
Quellen
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, Anlage, Nr. 129 und 221.11 (abgerufen am 29.09.2026)
- FZV, § 34: Registrierung als Großkunde (abgerufen am 29.09.2026)
Stand: 29.09.2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich sind die Vorgaben Ihrer Zulassungsbehörde und des Kraftfahrt-Bundesamts.
