- Der Zugang eines Großkunden besteht aus Kennung, Passwort, KoPa-Schlüssel und Zertifikat.
- Einen eigenen KoPa-Schlüssel bekommt nur, wer sich beim KBA als Großkunde registriert.
- Ein Vertragspartner stellt Anträge im Namen eines registrierten Großkunden. Der Großkunde meldet ihn beim KBA, das KBA vergibt eine Vertragspartnernummer.
- Die Meldung ist Pflicht, bevor der Vertragspartner übermittelt; jeder seiner Anträge nennt die Nummer.
Woraus der Zugang zur GKS besteht
| Bestandteil | Wofür |
|---|---|
| Kennung und Passwort | Anmeldung an der Schnittstelle; das Passwort gilt 90 Tage |
| KoPa-Schlüssel | weist Sie als Kommunikationspartner des KBA aus |
| Zertifikat mit privatem Schlüssel | Signatur jedes Antrags |
| Abgenommene Software | stellt die Anträge im vorgeschriebenen Format |
Kennung und KoPa-Schlüssel vergibt das KBA mit der Registrierung; das Zertifikat laden Sie in der Registrierungsanwendung des KBA hoch. Wie die Registrierung abläuft, erklärt der Ratgeber Registrierung als Großkunde.
Was ein Vertragspartner ist
Ein Vertragspartner stellt Anträge im Namen eines registrierten Großkunden, ohne selbst registriert zu sein. Der Großkunde nennt ihn dem KBA schon bei der Registrierung und zeigt jeden neuen Vertragspartner unverzüglich an (§ 34 Abs. 3 Nr. 4 und Abs. 4 FZV). Er steht für dessen Zuverlässigkeit ein und haftet für dessen Verschulden wie für eigenes.
Das KBA vergibt dem Vertragspartner eine eigene Nummer. Jeder Antrag, den er stellt, nennt sie. So sieht das KBA, wer hinter einem Antrag steht, obwohl er unter Kennung und Zertifikat des Großkunden übermittelt wird.
Die Meldung beim KBA kommt vor der ersten Übermittlung. Ein Antrag, der einen nicht gemeldeten Vertragspartner nennt, wird abgewiesen.
Eigener KoPa-Schlüssel oder Vertragspartner
Beide Wege unterscheiden sich darin, unter wessen Registrierung übermittelt wird, auf wen die Gebührenbescheide lauten und ob eigene Fahrzeuge eine Vollmacht brauchen. Die Gegenüberstellung mit Preisen steht auf der Seite Großkundenschnittstelle (GKS).
So werden Sie Vertragspartner
- Großkunden wählen. Sie schließen einen Vertrag mit einem registrierten Großkunden, etwa einem Software-Anbieter.
- Meldung beim KBA. Der Großkunde meldet Sie mit Firmenname und Anschrift.
- Nummer erhalten. Das KBA vergibt die Vertragspartnernummer. Eine feste Frist dafür gibt es nicht.
- Übermitteln. Ab dann nennt jeder Ihrer Anträge die Nummer.
Bei kfz-api.de nimmt die Schnittstelle einen echten Antrag nur an, wenn Ihre Vertragspartnernummer im Konto hinterlegt ist und der Antrag genau diese nennt. Sonst geht nichts an das KBA.
Später auf den eigenen Schlüssel umsteigen
Wächst die Zahl Ihrer Anträge, können Sie sich selbst registrieren und den eigenen Zugang hinterlegen. Bei kfz-api.de bleiben Dashboard, CSV-Import und API gleich. Es ändert sich nur, unter wessen Registrierung Sie übermitteln und wer Ihnen die amtlichen Gebühren stellt. Das sind dann Zulassungsbehörde und KBA direkt.
So geht es mit kfz-api.de
Ohne eigenen KoPa-Schlüssel melden wir Sie als Vertragspartner unter unserer Registrierung an. Mit eigenem KoPa-Schlüssel wählen Sie unsere Software beim KBA aus und hinterlegen Kennung, KoPa-Schlüssel und Zertifikat im Dashboard.
Häufige Fragen
Was ist ein KoPa-Schlüssel?
Wie bekomme ich einen eigenen KoPa-Schlüssel?
Was ist eine Vertragspartnernummer?
Darf ein Vertragspartner vor der Meldung übermitteln?
Wer haftet für den Vertragspartner?
Quellen
- FZV, § 34: Registrierung als Großkunde (abgerufen am 29.09.2026)
- Kraftfahrt-Bundesamt: Großkundenschnittstelle (abgerufen am 29.09.2026)
- Kraftfahrt-Bundesamt: Fragen und Antworten zur Großkundenschnittstelle (abgerufen am 29.09.2026)
Stand: 29.09.2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich sind die Vorgaben Ihrer Zulassungsbehörde und des Kraftfahrt-Bundesamts.
